Der interessierte Bürger

Bild: Tomasz Sienicki (CC-BY)
„Was wollen Sie?“ Der Kommunalbeamte stutzt und der Bürger erklärt noch einmal. „Ich möchte die Rechnungen für die Computereinrichtung Ihrer Behörde sehen, denn ich glaube, hier wird Geld verschwendet.“ Ungläubiges Staunen beim Amtmann, ein Schmunzeln und schließlich die saloppe Ablehnung: „Das vergessen Sie mal. Da könnte ja jeder kommen.“ (Quelle: www.test.de)
So war es in Nordrhein-Westfalen noch zur Jahrtausendwende. Seit über 10 Jahren kann aber tatsächlich Jede und Jeder kommen. Es sind die Behörden die aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes einen anderen Weg gehen müssen.
Warum Informationsfreiheit?
Das Informationsfreiheitsgesetzt erlaubt es jedem von uns, genau diese oder andere Fragen zu stellen und eine Antwort darauf zu erhalten.
Es ermöglicht uns, Informationen von der Verwaltung zu erhalten – auch ohne besondere Voraussetzungen und ohne persönliche Betroffenheit. Die Gesetzesbegründung des Informationsfreiheitsgesetzes stellt klar, dass eine Demokratie davon lebt, dass Bürgerinnen und Bürger das Handeln der Verwaltung kritisch begleiten, um Einfluss nehmen zu können. Nur so lassen sich bürgerschaftliches Engagement fördern und Ideen aus der Bürgerschaft in Themen des Verwaltungshandelns aufnehmen.
Der Zugang zu öffentlichen Informationen ist ein grundlegendes Recht der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb sollten Städte die einfache Zugänglichkeit zu öffentlichen Informationen als Teil der Daseinsvorsorge begreifen und beständig weiterentwickeln.
Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz kommunalpolitischer und behördlicher Entscheidungen. Die Informationsfreiheit ist Sinnbild einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht, und ist Vorraussetzung für ein fundiertes bürgerliches Engagement.
Informationsfreiheit weiter erläutert
Die Funktionsweise und Relevanz von Informationsfreiheitsgesetzen wird in diesem Vortragsvideo von Stefan Wehrmeyer weiter erklärt, dem Gründer und Projektleiter des Portals FragDenStaat, über das öffentlich Informationsfreiheitsanfragen an Behörden gestellt werden können.
Informationsfreiheit der Stadt Dortmund
Wie die Stadt Dortmund im Speziellen mit dem Informationsfreiheitsgesetz umgeht, hat sich die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 08.04.2014 vom Oberbürgermeister der Stadt Dortmund beantworten lassen.

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Wir haben es bisher in Dortmund nicht einmal geschafft, die reglemäßigen „Zuwendungen“ der BV-Mittel für „freiwillige Leistungen“ aus denb Haushalten letzendlich nach ihrem Verwendzwecks zu kontrollieren.
Nich einmal werden nachträglich Belege vorgelegt und nachträglich nachgewiesen, wofür die Mittel letzendlich wirklich verwendet worden sind. Damit sollten wir einmal anfangen und nicht gleich alles glauben, was uns die Mittelempfänger/Innen eventuell den Verwaltungen vorlegen.
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