Um kommunale Selbstverwaltung in der digitalen Welt zu erhalten
Gemeinden ist grundgesetzlich das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbstbestimmt zu regeln.
Um Entscheidungsspielraum für diese Selbstbestimmung zu sichern, ist unabhängige Kommunikation eine Kernvoraussetzung. Auch ein unmittelbar für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer technischer Datenschutz und eine effektive Datensicherheit sind wegen unserer zunehmenden digitalen Vernetzung zu wichtigen Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Verwaltung geworden. Gleichzeitig setzen wir verwaltungsweit verstärkt informationsverarbeitende Computersysteme ein, die automatisiert Handlungen vorbereiten und damit menschliche Entscheidungen ersetzen. Wer diese Technologien kontrolliert, kontrolliert zu weiten Teilen auch den Entscheidungsspielraum von kommunalen Akteuren – seien es Bürgerinnen und Bürger, Behörden oder Unternehmen. Ein Kontrollverlust über diese Technologien durch Verlagerung an außerkommunale Akteure gibt diesen eine demokratisch nicht kontrollierbare Macht über die örtliche Kommunikationsinfrastruktur.
Die Stadt Dortmund benötigt eine selbstbestimmte IT-Infrastruktur, welche durch die kommunale Politik steuerbar ist und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ihrer Bürgerinnen und Bürger schützt. Dazu muss die Funktionsweise von Software, welche im öffentlichen Dienst eingesetzt wird, – ähnlich wie bei Gesetzestexten – für jede Bürgerin und für jeden Bürger, insbesondere aber für unabhängige, sachverständige Dritte zur ergänzenden Kontrolle nachvollziehbar sein. Sie darf aber nicht, wie aktuell nahezu flächendeckend praktiziert, der Öffentlichkeit entzogen werden. Auch die IT- und Datensicherheit, welche die Stadt Dortmund gewährleisten muss, wird durch diese Öffentlichkeit gefestigt.
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